wohnungseigentumsgesetz woeigg 2 auflage 2015
. Nutzungsrecht an den Gemeinschaftsflächen: Soweit nicht anders geregelt. Informationsrecht: Einsicht in Protokolle, Abrechnungen und Beschlüsse. Mitspracherecht bei Sanierungen: Beteiligung an wichtigen Investitionen. Pflichten der Eigentümer Gleichzeitig tragen Eigentümer auch Verantwortlichkeit