zivilprozessordnung famfg verfahren in familiensa
eiligung und den Schutz der Kinder. Es sieht vor: Pflichten zur Anhörung der Kinder, sofern deren Alter und Entwicklungsstand es zulassen. Einbindung eines Verfahrenspflegers, der die Interessen des Kindes vertritt. Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen. Verfahrensbeschl