Praxisratgeber Unternehmergesellschaft Ug
n beeinflussen. Es empfiehlt sich, klare Regelungen zu Haftungsbeschränkungen und Geschäftsführerbefugnissen aufzunehmen. Individuelle Haftungsregelungen Ein gut ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag kann zum Beispiel vorsehen, dass Gesellschafter bei Pflichtverletzungen persönlich haften